Schulanlagen nutzen

Für das Bewilligungsverfahren zur Benützung der Schulhäuser oder Turnhallen ist die Abteilung Bildung und Kultur, Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 5, 3065 Bolligen (Telefon 031 924 70 25) zuständig.

Verordnung über die Benützung der Schulhäuser, Turnhallen, der Turn- und Sportplätze und des Sportplatzes Wegmühle  

Verordnung über die Benützung der Schul- und Mehrzweckanlage Ferenberg 

Gesuch um Benützung von Schulräumen, Turn- und Sportanlagen