Vorgehen bei Problemen

Das Stufenmodell ermöglicht ein einheitliches und strukturiertes Vorgehen bei auffälligem Verhalten von Kindern innerhalb der Primarschule. Es ermöglicht den Beteiligten, sich in komplexen Situationen rasch zu positionieren sowie nächste Schritte gezielt und effizient zu planen.

Stufe 1: Die Lehrpersonen versuchen, das Problem mit dem Kind zu lösen

  1. Erkennen von Signalen / auffälligem Verhalten bei Schülerinnen und Schülern und diese schriftlich festhalten. Eigene Beobachtungen mit den Lehrpersonen im Klassenteam reflektieren, überprüfen.
  2. Erstes Gespräch mit Schüler/in: Verhaltensauffälligkeiten thematisieren, Zielvereinbarungen treffen (schriftlich), evtl. auf Hilfsmöglichkeiten aufmerksam machen.
  3. Zweites Gespräch mit Schüler/in: Zielvereinbarungen überprüfen und wenn keine merkliche Besserung eintritt,  Stufe 2 einleiten.

Stufe 2: Die Lehrpersonen informieren die Eltern / den sorgeberechtigten Elternteil

  1. Schüler/in über geplante Kontaktaufnahme mit Eltern orientieren.
  2. Erstes Gespräch mit den Eltern führen; Problemlage darstellen, Zielvereinbarungen treffen (schriftlich), verbindliche weitere Schritte, evtl. Konsequenzen festlegen.
  3. Zweites Gespräch mit Eltern führen; Ziele / Abmachungen überprüfen und allenfalls Stufe 3 einleiten.

Stufe 3: Die Lehrpersonen ziehen schulinterne Hilfe bei

  1. Die Schulleitung wird informiert. 
  2. Gemeinsam mit der Schulleitung und den Eltern Unterstützung für die Schülerin oder den Schüler organisieren: Schulsozialarbeit, schulische Heilpädagogin, Fachpersonen, u.ä. Alle Beteiligten treffen sich zu einem runden Tisch.
  3. Sind die unternommenen Schritte und eingeleiteten Hilfen für die Bewältigung der anstehenden Schwierigkeiten der Schülerin oder des Schülers nicht ausreichend, wird die Schulleitung über andere Arbeitsformen (Tages- oder Wochenplanarbeit in anderen Klassen, bei der Schulleitung, usw.) entscheiden. Die Eltern werden informiert.

Stufe 4: Die Schulleitung kann externe Fachstellen beiziehen

Im Einverständnis mit den Eltern können folgende Fachstellen beigezogen werden: Sozialdienste, Schularzt/Schulärztin, Errziehungsberatung (EB), Schulinspektorat, kantonale Beratungsstellen, Notfalldienste Schularzt/Schulärztin, Beratungsstellen Kanton, Notfalldienste.

Stufe 5: Einleitung von rechtlichen Schritten

Die Schulleitung beantragt gemäss Volksschulgesetz einen befristeten Schulausschluss. Gefährdungsmeldung oder schulrechtliche Massnahmen in Absprachen mit den beteiligten Fachstellen können weitere Schritte sein.